Diese Dinge können Sie als Gastgeber jetzt dennoch tun
Der Corona-Virus und dessen Bekämpfung sorgt für Stillstand in weiten Teilen der Wirtschaft. Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen und viele weitere Geschäfte sind in Südtirol geschlossen: Als Gastgeber haben Sie daher finanzielle Einbußen, die existenzbedrohend sind.
Trotz aller Sorgen dürfen Sie gerade jetzt nicht verzagen und den berühmten Kopf in den Sand stecken. Schließlich wird der Corona-Ausnahmezustand zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet sein. Für die Zeit nach Corona lohnt es sich, bereits jetzt mit den Planungen zu beginnen. Denken Sie daran: In knapp 2 ½ bis 3 Monaten beginnt die Hauptsaison. Auch für den Herbst und Winter können Sie sich bereits aktuell überlegen, wie Sie Menschen, die jetzt Ihre Reise zu Ihnen stornieren mussten, mit den passenden Angeboten locken. Dadurch sind Sie startklar, wenn es wieder losgeht.
© IDM Südtirol/Harald Wisthaler
Die Hauptsaison steht vor der Tür – wie geht man vor?
Fest steht, dass die Ostersaison 2020 komplett ausfällt. Die eigentlich umsatzstarken Feiertagswochenenden Himmelfahrt und Pfingsten liegen in diesem Jahr Ende Mai und Anfang Juni. Die Hauptsaison startet Mitte Juni und zieht sich bis in den September hinein.
In den Sommerferien verreisen vor allem Familien mit schulpflichtigen Kindern. Hinzu könnten dieses Jahr diejenigen kommen, die ihren Osterurlaub in Südtirol stornieren mussten. Aktuell ist nicht klar, ob die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu diesem Zeitpunkt aufgehoben sind oder teils beziehungsweise komplett bestehen bleiben. Dem Thema Stornierung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Sie sollten daher jetzt auf zeitweilige und flexible Storno-Bedingungen setzen. Folgende zwei Maßnahmen sind dabei hilfreich:
- Erheben Sie keine Anzahlung bei einer Buchung!
- Verzichten Sie auf Stornogebühren bis kurz vor dem eigentlichen Reisetermin!
Sie erreichen damit, dass Interessierte trotz bestehender Unsicherheiten den Schritt hin zur Buchung wagen. Die veränderten Buchungs- und Stornierungsbedingungen erhöhen gleichzeitig die eigene Planungssicherheit in Ihrem Betrieb.
Wichtig: Trotz aller Flexibilität sollten Sie darauf achten, dass die abweichenden Buchungs- und Stornobedingungen nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Für Personen, die zum Beispiel erst im März 2021 einen Aufenthalt buchen, sollten die normalen Buchungs- und Stornobedingungen gelten, die auch in Ihren AGBs zu finden sind.
Kommunizieren in Zeiten von Corona – empathisch und ganzheitlich vorgehen
In schwierigen Situationen kommt es nicht nur darauf an, was Sie kommunizieren, sondern auch wie Sie Informationen verpacken und mit Ihren Kunden sprechen. Folgende Tipps helfen bei der Umsetzung:
- Zeigen Sie in dieser besonderen Situation Präsenz. Souveränität, Ehrlichkeit und Feingefühl bei diesem Thema schaffen Vertrauen.
- Halten Sie sich an die aktuelle Informationslage. Lassen Sie keinen Raum für Fehlinterpretationen oder Spekulationen seitens Ihrer Gäste. Dies gilt unter anderem für den Zeitraum, in denen die Sonder-Stornobedingungen gelten.
- Nutzen Sie alle Kommunikationskanäle. Hierzu zählen vor allem Newsletter, E-Mails und Ihre Social-Media-Kanäle.
- Entwerfen Sie einheitliche Text-Bausteine für E-Mails, Webseiten und Social-Media-Kanäle.
- Halten Sie Ihre Leser und Gäste auf dem Laufenden. Aktualisieren Sie Ihre Webseite regelmäßig. Ein einheitliches und klares Auftreten im Web- und Printbereich ist hier entscheidend.
Fazit: Die Zeiten sind schwer. Umso mehr gilt es jetzt, dass Sie als Gastgeber souverän und professionell agieren. Beginnen Sie daher bereits in diesen Tagen mit der Planung für die Zeit nach Corona. Sprechen Sie mit Ihren Kunden auf allen Kanälen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Sobald es neue Informationen rund um das Thema gibt, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren. Falls Sie Fragen haben, nutzen Sie hierfür unser Kommentarfeld. Wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie diese schwierige Situation meistern. Gemeinsam schaffen wir das! Bleiben Sie gesund!