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Die neue Gemeinde-Aufenthaltsabgabe für Südtirol:

Das müsst Ihr als Hotel-, Pensions- und Ferienhofbesitzer beachten

Mit der sogenannten Gemeinde-Aufenthaltsabgabe hat die Landesregierung Südtirol eine neue Gebühr für Übernachtungsgäste eingeführt. Diese ist ab dem 01.01.2014 fällig und direkt vom Gast einzuziehen. Es bleibt daher genügend Zeit, sich auf die neue Abgabe vorzubereiten, die Euch als Gastgeber betrifft und einiges an Arbeit kostet. Zumal viele Detailregelungen in den kommenden Wochen auch noch ausgearbeitet werden. Im Gegensatz zu früheren Überlegungen gibt es Ausnahmen und eine Staffelung der Gebühr. Wir wollen Euch in diesem Artikel zeigen, welche Ziele die neue Abgabe verfolgt und welche Maßnahmen Ihr als Gastgeber in Südtirol in den kommenden Monaten treffen müsst. Schließlich ist eine gute Vorbereitung die halbe Miete.

gesetz

Warum gibt es ab dem 01.01.2014 überhaupt diese neue Abgabe?

Seit Anfang März 2013 ist klar, dass die neue Gemeinde-Aufenthaltsabgabe in Südtirol kommen wird. Ziel der neuen Abgabe ist es, mit den Einnahmen den Tourismus bzw. dessen Entwicklung in der Region zu unterstützen. Die Abgabe wird hierbei von jedem Gast eingefordert, der in GEWERBLICHEN und NICHTGEWERBLICHEN Beherbergungsbetrieben übernachtet und der über 14 Jahre alt ist. Davon ausgenommen sind Personen, die an sogenannten lehrplanmäßigen Veranstaltungen (z.B. Klassenfahrten) teilnehmen, welche von öffentlichen Schulen organsiert sind. Dies gilt auch für Schulen, die den Öffentlichen gleichgestellt sind.

Die Abgabe entrichtet der Gast getrennt von den übrigen Übernachtungskosten beim Gastgeber. Daher ist sie auch KEIN Bestandteil des Preises und fließt NICHT in Euren Betrieb ein! Vielmehr seid Ihr ausschließlich diejenigen, die die Gebühr einziehen und sie dann weitergeben. Dies muss sofort erkennbar sein. Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Betrag auf der Rechnung gesondert angegeben werden.

Natürlich stellt sich die Frage, an wen Ihr die Abgabe wann und wie übermitteln müsst. Hierzu wurde festgelegt, dass dies bis zum 15. des Folgemonats geschehen muss, und zwar an die dafür zuständige Gemeinde. Wie und in welcher Weise dies geschieht, wird gerade erarbeitet.

Eine gestaffelte Gemeinde-Aufenthaltsabgabe für Südtirol! Was bedeutet das?

Im Vorfeld der Entscheidung gab es eine intensive Diskussion über die Gemeinde-Aufenthaltsangabe. Zunächst sollte es ausschließlich eine einheitliche Abgabe geben. Doch dagegen haben sich verschiedene Verbände erfolgreich gewährt. Aus diesem Grund wurde die Abgabe gestaffelt, sodass es unterschiedliche Gebühren gibt, die sich vor allem an der Betriebskategorie der jeweiligen Übernachtungsstätte orientieren. So ergeben sich folgende Abgaben:

  • 0,70 €/pro Übernachtung und Gast: Alle Übernachtungsbetriebe die 1 oder 2 Sterne besitzen. Darüber hinaus gilt sie für Campingplätze, Jugendherbergen und Übernachtungsbetriebe, die nicht gewerblich sind. Dazu zählen die private Zimmervermietung oder eine Übernachtung auf dem Bauernhof.
  • 1,00 €/Übernachtung und Gast: Alle Übernachtungsbetriebe, die 3 oder 3 Sterne S besitzen.
  • 1,30 €/Übernachtung und Gast: Alle Übernachtungsbetriebe, die 4 oder 5 Sterne besitzen.

Achtung: Die Gemeinde kann diese Abgabe noch erhöhen, das schwankt von Gemeinde zu Gemeinde natürlich. Bitte informiert Euch bei Eurer Gemeinde über die genaue Höhe.

Maßnahmen, die Hotels, Pensionen und Ferienhöfe in den kommenden Monaten treffen müssen

Auch wenn die neue Abgabe „erst“ am 01.01.2014 in Kraft tritt, müsste Ihr schon ab jetzt Vorbereitungen treffen und bereits die neue Gebühr aktiv in Eure Kommunikation mit Euren Gästen einbinden. Schließlich gibt es viele Menschen, die bei Euch bereits jetzt einen Urlaub für 2014 buchen wollen. Folgende Dinge solltet Ihr daher ab jetzt beachten und umgehend umsetzen:

  • Bei allen Anfragen und Buchungen, die ab jetzt bei Euch eintreffen, muss auf die Gemeinde-Aufenthaltsabgabe hingewiesen werden.
  • Macht deutlich, dass nicht Ihr die Begünstigten der Abgabe seid, sondern diese nur erhebt und dann weiterleitet.
  • Beachtet bitte hierbei auch, dass Ihr die genaue Höhe aufgrund Eures Komfortstatus angeben müsst.
  • Darüber hinaus müsst Ihr genau schauen, ob die oben beschriebenen Ausnahmen (Kinder unter 14 Jahre oder Schulveranstaltungen) zutreffen.
  • Macht deutlich, dass sich der Preis für die Übernachtung nicht erhöht, sondern die Abgabe gesondert berechnet wird. Dadurch wird klar, dass dahinter keine Preiserhöhung steckt.
  • Wenn Ihr Verträge mit Reiseveranstaltern habt, müsst Ihr auch bei diesen Angeboten die Abgabe separat vom Übernachtungspreis angeben.

Gäste richtig über die neue Gemeinde-Aufenthaltsgabe informieren und sie passend einziehen

Für Euch als Gastgeber ist es besonders wichtig, dass Ihr Eure Gäste detailliert über die Gemeinde-Aufenthaltsabgabe informiert. Wir von trend media haben für Euch praktische Vorlagen und Textbausteine parat, die Ihr Euch hier runterladen könnt. Dies gilt vor allem für Eure Werbematerialen wie Flyer, Broschüren, Newsletter, Angebote oder Eure Webseite. Ein Beispiel, welches sich gerade für Angebote eignet, die vor dem 01.01.2014 formuliert werden, sich aber auf einen Aufenthalt ab dem 01. Januar 2014 beziehen, sieht wie folgt aus:

[notification type=“success“]

Deutsch: Ab dem 01.01.2014 sind wir dazu verpflichtet, für alle Personen ab 14 Jahren eine Gemeindeaufenthaltsabgabe in Höhe von __ € pro Person und Nacht einzuziehen. Diese Abgabe ist nicht im Gesamtpreis Ihres Aufenthalts enthalten. Die Abgabe beträgt für Ihren gesamten Aufenthalt __ € und muss vor Ort bezahlt werden.

Italienisch: A partire dal 01.01.2014 abbiamo l’obbligo di riscuotere una tassa di soggiorno comunale pari a __ € a persona e notte per tutte le persone oltre 14 anni. La tassa non è inclusa nel prezzo totale del vostro soggiorno. L’importo totale per l’intero soggiorno ammonta a € __ e deve essere pagato in loco.

Englisch: As of 01.01.2014, we are committed to collect a community residence tax of __ € per person and night for all persons over 14 years. This tax is not included in the total price of your stay. The fee for your entire stay amounts to __ € and must be paid locally.

[/notification]

Als Zusatz zur Preisliste könnte folgendes stehen:

[notification type=“success“]

Deutsch: Ab dem 01.01.2014 sind wir dazu verpflichtet, für alle Personen ab 14 Jahren eine Gemeindeaufenthaltsabgabe in Höhe von __ € pro Person und Nacht einzuheben.

Italienisch: A partire dal 01.01.2014 abbiamo l’obbligo di riscuotere una tassa di soggiorno comunale pari a __ € a persona e notte per tutte le persone oltre 14 anni.

Englisch: As of 01.01.2014, we are committed to collect a community residence tax of __ € per person and night for all persons over 14 years.

[/notification]

Generell empfehlen wir, die Gebühr direkt beim Feriengast zu kassieren. Ob dies nun gleich beim Einchecken oder am Tag der Abreise geschieht, bleibt dabei Euch überlassen. Beide Varianten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Während eine frühzeitige Einforderung Euch natürlich Sicherheit gibt, das geforderte Geld sofort zu haben, könnte dies der Gast wiederum kritisch sehen. Auch kann es sein, der Gast früher abreist oder seinen Aufenthalt verlängert, sodass die komplette Gebühr neu berechnet werden muss. Beim Einzug am Ende kann dies natürlich nicht passieren. Allerdings kann die Abgabe gerade beim oftmals hektischen Check-Out gerade in der Anfangszeit auch vergessen werden, sodass Ihr der Gebühr hinterherrennen müsst.

Die neue Abgabe kommt und Ihr seid gut vorbereitet

Die neue Gemeinde-Aufenthaltsabgabe kommt. Daran gibt es nichts mehr zu rütteln. Für Euch als Gastgeber heißt es nun, die ganze Sache optimal vorzubereiten. Hierfür haben wir Euch diverse Tipps gegeben und Textvorlagen bereitgestellt. Natürlich ist dies mit einem Arbeitsmehraufwand verbunden, der zu Euren Lasten geht. Gerade Betriebe, die in den letzten Jahren viel in Ihren Komfort investiert haben, müssen nun höhere Abgaben einziehen. Auch ist noch nicht klar, wie Ihr ab Januar 2014 die Gebühr in die Rechnung integriert.

Uns interessiert besonders, wie Ihr mit der neuen Gemeinde-Aufenthaltsabgabe umgeht und welche Maßnahmen Ihr bereits getroffen habt. Teilt uns hier Eure Erfahrungen mit. Wir freuen uns auf Eure Mitteilungen und helfen Euch natürlich bei der Vorbereitung zur Umsetzung der neuen Abgabe.

 

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