Darauf müssen Sie im Bereich Urheberrecht besonders achten
Potenzielle Kunden informieren sich auf Ihrer Webseite über Ihren Betrieb und suchen dort auch nach passenden Angeboten. Ihr Internetauftritt lebt daher von attraktiven Texten und Bildern. Bei der Auswahl von Textinhalten kann es allerdings immer wieder zu Schwierigkeiten kommen, sobald diese nicht von Ihnen selbst stammen. Dies gilt auch für Bilder, die Sie von einem Fotografen anfertigen lassen. Im Mittelpunkt steht das Urheber- und das Verwertungsrecht, welches klare Regeln im Umgang mit Werken jeglicher Art definiert. Veröffentlichen Sie hingegen wahllos Texte, aber auch Bilder oder Zitate auf Ihrer Webseite, hat dies negative Folgen für Sie. Urheber können gegen Sie rechtliche Schritte einleiten und Sie zu Strafzahlungen zwingen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen beziehungsweise entsprechende Maßnahmen ergreifen. Hierzu zählt unter anderem ein Vertrag mit dem Fotografen, der zum Beispiel die Nutzungsrechte regelt. Was sich dahinter genau verbirgt, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Rechtliche Grundlagen im Überblick – deshalb sind sie so wichtig
Das Urheberrecht ist klar und eindeutig definiert. Es soll den oder die Verfasser von Werken jeglicher Art davor schützen, dass Dritte von dieser Leistung profitieren, ohne dass sie dafür etwas beigetragen oder den Urheber hierfür entlohnt haben. Sie dürfen daher nicht einfach Texte und Fotos aus dem Internet oder einer anderen Quelle kopieren und diese ohne jeglichen Hinweis auf Ihrer Webseite oder einem anderem Werbematerial (zum Beispiel Flyer) veröffentlichen. Jedes Werk und daher auch jedes Bild und jeder Text unterliegen zunächst dem Urheberrecht. Dies bedeutet, dass die Rechte daran beim Verfasser liegen. In Italien umfasst das Urheberrecht mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht und dem wirtschaftlichen Verwertungsrecht zwei Bereiche. Beide Aspekte unterscheiden sich und sind daher nicht gleichzusetzen. Unter dem Verwertungsrecht werden sämtliche Belange zur Darstellung, Verteilung, Verarbeitung und Vervielfältigung verstanden. Das Urheberpersönlichkeitsrecht bezieht das sogenannte Recht auf Urheberschaft und das Recht auf Veröffentlichung mit ein. Das Urheberrecht gilt recht lange und über den Tod des Inhabers des Rechts hinaus. Festlegt wurden hierbei 70 Jahre.
WICHTIG: Durch die rechtliche Festlegung besitzt der Urheber auch nach der Übertragung von Verwertungsrechten weiterhin das Recht am Werk! Beachten Sie zudem, dass Urheberrecht nicht gleich Copyright ist.
Urheberrecht und Verwertungsrecht in der Praxis umsetzen
Natürlich kommt es bei diesem Thema nicht nur darauf an, zu wissen, welche Dinge Urheber- und Verwertungsrecht beinalten. Vielmehr müssen Sie es auch korrekt umsetzen. Das Recht kommt in verschiedenen Bereichen und in unterschiedlichen Situationen zum Einsatz.
Eigene Texte
Sind Sie der eigene Urheber von Texten obliegen Ihnen auch die gesamten Rechte an dem Werk. Natürlich müssen Sie auch hier eventuelle Zitate mit einer Quelle belegen und nicht von anderen Texten abschreiben oder diese eins zu eins kopieren. Es gibt diverse Programme, die Plagiate online zügig ausfindig machen. Sie selbst können diese nutzen, um eigene Texte auf Plagiate hin zu überprüfen.
Bilder vom Fotografen anfertigen lassen
Professionelle Bilder vom Fotografen sorgen für ein hochwertiges Erscheinungsbild Ihrer Webseite und sämtlicher Printprodukte. Achten darauf, dass Sie die Bilder nachher uneingeschränkt nutzen können. Problematisch ist es hingegen, wenn die Nutzung nur an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Halten Sie die uneingeschränkte Nutzung der Bilder unbedingt in einem Vertrag fest.
Was ist mit Fotos, auf denen Gäste zu sehen sind?
Sobald Sie Fotos auf Ihrer Webseite veröffentlichen, auf denen auch Gäste zu sehen sind, müssen Sie weitere Dinge beachten. Hierzu zählt, dass Sie die auf dem Bild abgelichteten Personen unbedingt um Erlaubnis bitten müssen, das Foto zu veröffentlichen. Auch in diesem Fall halten Sie das Einverständnis schriftlich fest. Achten Sie bei der Auswahl von Bildern darauf, dass die dort abgebildeten Personen nicht unvorteilhaft oder gar verletzend zu sehen sind. Zu berücksichtigen ist zudem die Datenschutz-Grundverordnung, die seit 2018 europaweit gilt.
WICHTIG: Falls Kinder auf den Fotos zu sehen sind, muss das Einverständnis zur Veröffentlichung über die Eltern erfolgen.
Bilder aus Fotodatenbanken – macht dies Sinn?
Eine Alternative zu Fotos, die Sie von einem Fotografen anfertigen lassen, sind Bilder von sogenannten Fotodatenbanken. Hierzu zählen unter anderem Bildagenturen wie stock.adobe oder shutterstock. Beide Portale bieten Millionen von Fotos an und sind kostenpflichtig. Ein großer Vorteil besteht darin, dass Sie dort lizenzfreie Bilder kaufen können. Sie bezahlen einmal für ein Bild und können es für viele verschiedene Bereiche nutzen, anstatt jedes Mal eine neue Lizenz erwerben zu müssen. Die Auswahl an Fotos ist sehr groß und dennoch häufig wenig individuell. Wenn Sie Pech haben, nutzen bereits andere das gleiche Foto. Achten Sie zudem auf den Preis des Bildes. Dieser kann je nach Lizenz, Urheber oder Verwendungszweck wenige Cent oder mehrere hundert Euro betragen.
5 Tipps, wie Sie mit dem Urheberrecht richtig umgehen
Nicht nur für Laien ist die Umsetzung von rechtlichen Vorgaben im Bereich des Urheberrechts schwierig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie in der Praxis bestimmte Dinge berücksichtigen. Diese fünf Tipps können Ihnen dabei helfen.
- Laden Sie NIEMALS Texte und Bilder von anderen Webseiten runter und veröffentlichen diese dann unter Ihrem Namen.
- Nennen Sie stets den Urheber der Fotos auf Ihrer Webseite. Sie fügen den Namen oder die Bezeichnung direkt unter dem Bild ein. Bei vielen Webseitensystemen gibt es eine Bildunterschriftfunktion, die Sie schnell und einfach bearbeiten können. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, sämtliche Bildnachweise im Impressum festzuhalten.
- Legen Sie mit den Herstellern von Bildern und Texten stets fest, dass Sie das uneingeschränkte Verwendungsrecht erhalten.
- Falls Sie Texte oder andere Werke von Dritten erstellen lassen, achten Sie auch hier darauf, dass diese die Regeln des Urheberrechts bei Ihrer Arbeit einhalten.
- Berücksichtigen Sie beim Kauf von Bildern aus einer Fotodatenbank auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen. Hierzu zählt unter andere, ob und inwieweit Sie das Foto bearbeiten dürfen. In der Regel finden Sie Angaben hierzu unter dem jeweiligen Bild und in den Lizenzvereinbarungen beziehungsweise Servicebedingungen.
Nutzungsvereinbarungen – was ist das?
Wenn Sie Texte und Bilder von Dritten, sprich auch Ihrem Fotograf nutzen oder aber Fotos mit Dritten veröffentlichen wollen, sollten Sie vorab Vereinbarungen treffen.
Dabei sollten Sie sich u.a. vom Fotografen SCHRIFTLICH bestätigen zu lassen, dass Sie…
- … das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Bilder für alle Medien übertragen bekommen
- … das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht bekommen
- … berechtigt sind, die Bilder auch zu überarbeiten
- … die Bilder nicht auch an andere Nutzer, sondern nur an Sie übertragen werden
Anstelle Absatz mit Mustervereinbarungen und dann online stellen, wegen Versand sprechen wir noch
Zu guter Letzt: Das Urheber- und Verwertungsrecht bei der Nutzung und Veröffentlichung von Texten beziehungsweise Bildern ist stets einzuhalten. Sie verhindern damit, dass Urheber beziehungsweise Verwerter rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und dadurch hohe Kosten für Sie entstehen. Darauf sind wir in diesem Beitrag explizit eingegangen. Darüber hinaus finden Sie hier Mustervereinbarungen, die Sie zukünftig nutzen können. Und nun interessieren uns Ihre Meinung und Ihre Erfahrungen zum Thema. Nutzen Sie bereits Verträge oder haben Sie vor auf Ihrem Hof Fotos mit Gästen anfertigen zu lassen? Schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag.